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Boulderwerkstatt ist wieder ohne Einschränkungen geöffnet

Durch die neue Corona-Verordnung mit Gültigkeit ab 5.3.2022 entfallen praktisch alle bisherigen Vorschriften.

Konkret bedeutet das

  • kein 3G-Nachweis mehr nötig
  • keine Registrierugnspflicht
  • keine Maskenpflicht

 

Wir empfehlen aber trotzdem

  • das Einhalten von Abstand sowohl beim Bouldern als auch in der Graderobe
  • das Desinfizieren der Hände - insbesondere vor dem Bouldern
  • Regelmäßig lüften

 

Und wir ersuchen natürlich, unsere Boulderhalle nur in gesundem Zustand zu besuchen.

Kontakt

Naturfreunde Weißkirchen an der Traun
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